Die Gesundenuntersuchung (Vorsorgeuntersuchung)
Wer kann eine Gesundenuntersuchung in Anspruch nehmen?
- Jede in Österreich gesetzlich versicherte Person (ÖGK, SVS, BVAEB, KFA) ab dem 19. Lebensjahr
- Personen ohne gesetzliche Krankenversicherung ab dem 19. Lebensjahr
Wie oft kann eine Gesundenuntersuchung erfolgen?
1x jährlich, wobei zwischen den Untersuchungen genau 365 oder mehr Tage liegen müssen.
Kosten
- In Österreich gesetzlich versicherte Personen erhalten die Gesundenuntersuchung kostenlos. Bitte beachten Sie, dass im Rahmen einer Gesundenuntersuchung die Kosten nur für bestimmte Blutwerte
von den Krankenkassen übernommen werden.
Gerne beraten wir Sie im Rahmen des Blutabnahmetermins zu diesem Thema. - In Österreich gesetzlich nicht versicherte Personen oder privat versicherte Personen müssen die Kosten
- der Laboruntersuchung und
- der Gesundenuntersuchung
Viele private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten im Nachhinein. Sie erhalten hierfür eine Rechnung, welche Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Ablauf einer Gesundenuntersuchung
Für die Gesundenuntersuchung benötigen Sie zwei Termine, welche vorab zu vereinbaren sind:
1. Termin: Blutabnahme und Abgabe einer Harnprobe.
PatientInnen über 50 Jahre erhalten einen Stuhltest für zuhause, welcher bitte zum zweiten Termin mitzubringen ist.
Bitte essen und trinken Sie mindestens 10 Stunden vor der Blutabnahme nichts außer Wasser und ungesüßten Tee.
Bitte verzichten Sie vor der Blutabnahme auf die Einnahme von
- Vitamin C
- Insulin
2. Termin: Besprechung der Blutbefunde. Anschließend erfolgen eine körperliche Untersuchung, ein Beratungsgespräch hinsichtlich einer Lebensstiloptimierung sowie eine Empfehlung für regelmäßige fachärztliche Vorsorgeuntersuchungen.
Was ist nicht in einer Gesunduntersuchung inkludiert?
- EKG: wird von den Krankenkassen nicht im Rahmen einer Gesundenuntersuchung angeboten. Ist es aufgrund der Untersuchungsergebnisse notwendig oder bestehen bestimmte Beschwerden, kann ein EKG durchführt werden.
- Impfberatung: ist nicht Teil der Gesundenuntersuchung. Wir bieten Ihnen dennoch an, Ihren Impfpass mitzubringen, um Sie auf allfällige Auffrischungsimpfungen hinzuweisen.
- Lungenröntgen und Ultraschall des Bauchraums: sind nicht Teil einer Gesundenuntersuchung, können aber bei auffälligen Untersuchungsergebnissen verordnet werden.